Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft.
Viele Unternehmen sind damit verpflichtet, ihre:
- Websites
- Onlineshops
- digitalen Dienstleistungen
barrierefrei zu gestalten.
Ziel ist der gleichberechtigte Zugang zu digitalen Angeboten für Menschen mit Behinderungen – ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Inklusion, der zugleich technische und gestalterische Anpassungen erfordert.
Wer ist betroffen?
Die Regelung gilt grundsätzlich für private Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen, darunter:
- Onlineshops & Buchungsplattformen
- Banken & Versicherungen mit Online-Portalen
- Telekommunikationsunternehmen
- Anbieter von E-Books, Self-Service-Portalen oder Software-Geräten
Ausnahme:
Kleinstunternehmen mit:
- weniger als 10 Mitarbeitenden
- unter 2 Mio. € Jahresumsatz
→ es sei denn, sie bieten spezifische digitale Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes an.
Barrierefreiheit & SEO – welchen Einfluss hat das?
Barrierefreiheit ist kein offizieller Google-Rankingfaktor.
Trotzdem lohnt sich die Umsetzung auch aus SEO-Perspektive, denn viele Maßnahmen wirken sich positiv auf die User Experience aus.
Wichtige Überschneidungen:
- saubere HTML-Struktur & logische Überschriftenhierarchie (H1–H6)
- Alternativtexte für Bilder (Screenreader & Google Images)
- verständliche, sprechende Linktexte
- optimierte mobile Darstellung
- klare Nutzerführung & geringere Absprungrate
Diese Faktoren beeinflussen:
- Verweildauer
- Nutzerzufriedenheit
- Interaktionsverhalten
→ alles zentrale Signale moderner SEO-Bewertung.
Keine direkte Google-Abstrafung
Aktuell gilt:
- keine Strafen für nicht barrierefreie Websites
- keine Voraussetzung für Indexierung
Aber:
Schlechte Usability kann indirekt negative Effekte auf Nutzung und Wahrnehmung haben.
Website prüfen – kostenlos mit WAVE
Ein einfacher Einstieg ist das Analyse-Tool WAVE von WebAIM:
Das Tool erkennt u. a.:
- fehlende Alt-Texte
- unzureichende Farbkontraste
- unklare Linkbeschriftungen
- strukturelle Probleme
→ ideal für eine erste Selbstprüfung.
Was Unternehmen konkret anpassen sollten
Wichtige Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
- Farbkontraste: mind. 4,5 : 1 Verhältnis
- Alt-Texte: Beschreibung relevanter Bilder
- Tastaturnavigation: vollständige Bedienbarkeit ohne Maus
- Formularfelder: korrekt beschriftet & zugänglich
- Überschriftenstruktur: logische Gliederung ohne Sprünge
- Barrierefreie PDFs: auch Dokumente müssen Richtlinien erfüllen
Diese Anpassungen verbessern gleichzeitig:
- Usability
- SEO-Signale
- Conversion-Potenzial
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich doppelt
Die gesetzliche Frist endet am 28. Juni 2025 –
eine Nachfrist gibt es nicht.
Unternehmen sollten daher frühzeitig:
- rechtliche Anforderungen erfüllen
- Nutzerfreundlichkeit steigern
- digitale Sichtbarkeit verbessern
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Compliance,
sondern auch bessere Website-Performance für alle Nutzer:innen.
Unterstützung bei Analyse & Umsetzung
Wenn Sie Hilfe bei:
- technischer Prüfung
- SEO-Bewertung
- barrierefreier Umsetzung
benötigen, beraten wir Sie gern.